
UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Hubarbeitsbühnen verbinden große Arbeitshöhen mit beweglicher Technik. Kleine Defekte können sich auf Standsicherheit oder Schutzfunktionen auswirken. Wartungsservice Bracker übernimmt die fachgerechte Prüfung direkt bei Unternehmen vor Ort. Typische Arbeitsmittel in diesem Bereich sind Scherenbühnen, Gelenkteleskopbühnen, Teleskopbühnen, Mastbühnen und Anhängerbühnen.
Rechtsgrundlagen
Hubarbeitsbühnen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Für Prüfungen sind die TRBS 1201 und die Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen nach TRBS 1203 wichtige Grundlagen. Je nach Bauart gelten zusätzlich Herstellerangaben, harmonisierte Produktnormen und einschlägige DGUV-Regelwerke.
Was wird geprüft?
Je nach Bauart werden beispielsweise Tragstruktur, Plattform, Geländer, Notablass, Bedienelemente, End- und Sicherheitseinrichtungen, Hydraulik, sichtbare Leckagen, Fahr- und Hubfunktionen sowie erkennbare Beschädigungen betrachtet.


