Kranprüfung nach DGUV | Wartungsservice Bracker

UVV-Prüfung von Kranen 

Krane bewegen hohe Lasten und sind häufig fest in Produktions- oder Montageabläufe eingebunden. Früh erkannte Mängel helfen, Risiken und ungeplante Stillstände zu reduzieren. Wartungsservice Bracker übernimmt die fachgerechte Prüfung direkt bei Unternehmen vor Ort. Typische Arbeitsmittel in diesem Bereich sind Hallenkrane, Brückenkrane, Schwenkkrane, Portalkrane und weitere Krananlagen.

Rechtsgrundlagen

Für Krane sind insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung, die TRBS 1201 sowie die DGUV Vorschrift 52 „Krane“ relevant. Der DGUV Grundsatz 309-001 konkretisiert Prüfhinweise für Krane. Welche Prüfart, welcher Umfang und welche Frist erforderlich sind, hängt unter anderem von Kranart, Einsatzbedingungen und rechtlicher Einordnung ab.

Was wird geprüft?

Die Prüfung umfasst je nach Kranart beispielsweise den Zustand tragender und bewegter Bauteile, Bremsen, Seile oder Ketten, Lasthaken, Sicherheitseinrichtungen, Endabschaltungen, Bedienfunktionen und erkennbare Verschleiß- oder Korrosionsschäden. Herstellerhinweise und vorhandene Prüfdokumente werden berücksichtigt.

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